Die pflegerische Versorgung kann jederzeit durch ambulante Pflegedienste sichergestellt werden.
Ambulante Pflegedienste werden tätig in der medizinischen Versorgung, sofern der behandelnde Arzt Behandlungspflegen wie z.B. Insulin-Injektionen, Medikamentengaben, Verbände an eine Fachkraft delegiert und dies schriftlich verordnet. Pflegedienste halten hierfür examinierte Kranken- und Altenpflegekräfte vor. Sie lassen sich die schriftliche Verordnung von der Krankenkasse des Patienten genehmigen und übernehmen sodann die häusliche medizinische Behandlungspflege für den behandelnden Arzt. Ihre Krankenkasse übernimmt die anfallenden Kosten für die Versorgung, diese werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Weiter werden ambulante Pflegedienste in allen pflegerischen Bereichen, wie z.B. der Körperpflege tätig. Bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades wird der Pflegedienst im Rahmen der Pflegestufe die so genannte Sachleistung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Grad 4 = 1612 E
Grad 5 = 1995 E
Jedoch wird der Pflegedienst vorab gezielt den Wünschen und Bedürfnissen des Patienten entsprechend, einen Kostenvoranschlag nach den Leistungsvereinbarungen mit den Pflegekassen anbieten. Sowohl der
angenommene Kostenvoranschlag, als auch ein dazugehöriger Pflegevertrag sind fester Bestandteil der pflegerischen Vereinbarungen. Damit ist sicher gestellt, dass der Patient die monatlichen Kosten
kennt und weiß, ob er mit der Sachleistung seiner Pflegestufe auskommt oder ggf. noch eine Privatzuzahlung leisten muss.
Unser kompetenter Partner
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Preis pro Woche ohne Pflege 422 | -,--€ |
Monatliche Kosten ohne Pflege 1728 | -,--€ |
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